Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 13. Januar 2025 um 11:00 Uhr folgender Grundbesitz im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts St. Wendel, Schorlemerstraße 33, Saal 3, öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: insgesamt 119.000,00 €.

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
119.000,00 €
Versteigerungstermin
13.01.2025, 11:00 Uhr
Aktenzeichen
18 K 27/21
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
01.08.22
Besichtigungsart
Außenbesichtigung
Wertgrenzen
In einem früheren Termin wurde nach § 85a wegen Nichterreichens der 5/10 Grenze der Zuschlag versagt.
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Scheune Keller
Objekttyp
Einfamilienhaus
Wohnfläche
223 m²
Grundstücksfläche
377 m²
Objektzustand
sanierungsbedürftig
Baujahr
1899
Verfügbarkeit
siehe Gutachten
Anzahl Etagen
2

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus nebst Scheune/Stall.

Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.

Das unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus (Nord) wurde ca. 1899 (gemäß Inschrift über Eingangstür) in massiver Bauweise errichtet. EG, OG und DG sind offensichtlich ausgebaut. Die geschätzten Wohnflächen belaufen sich auf Basis der katasteramtlichen Grundfläche im EG und OG auf jeweils ca. 81 m² und im DG auf ca. 61 m². Der äußerlich sichtbare bauliche Zustand ist normal. Die massive Scheune (Süd) mit einfachem zweiflügeligem Holztor stammt ebenfalls aus 1899.

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung bestand offensichtlich eine Vermietung zumindest des Wohngebäudeteils Nord.

Lage

Das Versteigerungsobjekt befindet sich in St. Wendel, im Stadtteil Oberlinxweiler.

Das stark verwinkelte, unregelmäßige Grundstück liegt am Ortsrand an einer überörtlichen Verbindungsstraße (Landesstraße L132) mit temporär regem Durchgangsverkehr; beiderseitige Gehwege sind vorhanden. Die Nachbarschaftsbebauung besteht aus gewerblichen und wohnbaulichen Nutzungen. Die Wohn- und Geschäftslage wird als einfach eingestuft.

Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 1,5 km. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Schulen und Ärzte sind ca. 1 km entfernt. Öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) können in unmittelbarer Nähe erreicht werden.

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

Ansprechpartner oder Gläubiger/​-vertreter

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Taylor Wessing, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.