Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 18. Oktober 2024 um 09:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Neunkirchen, Knappschaftsstraße 16, Saal/Raum Saal 35, öffentlich versteigert werden:
Gewerberäumen
Verkehrswert: 70.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 70.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 18.10.2024, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 7 K 4/20
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 21.09.21
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Ladengeschäft
- Nutzfläche
- 400 m²
- Heizungsart
- Zentralheizung
- Objektzustand
- renovierungsbedürftig
- Verfügbarkeit
- eigen genutzt
- Etage
- EG, OG
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um die Gewerberäume Nr. 1 im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss, in einem 3-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus (Mittelhaus).
Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.
Raumaufteilung:
Eingang Gewerbe 1, Flur, Büro, freie Nutzung (2 Räume), Sozialraum/WC, Lager, Technik, Nutzfläche ca. rd. 400 m².
Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt vom Schuldner selbst mit einem Gewerbebetrieb (Trödelladen) genutzt.
Gebäudebeschreibung:
Das unterkellerte Gebäude wurde als Mittelhaus mit Anbau errichtet. Das Baujahr ist unbekannt; Wiederaufbau ca. 1950. Der bauliche Zustand ist schlecht. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf. Die Gesamtanlage befindet sich insgesamt in einem unterdurchschnittlichen Unterhaltungszustand.
Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Neunkirchen (ca. 50.000 Einwohner).
Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 500 m. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Schulen, Ärzte und öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) liegen in unmittelbarer Nähe. Die Nachbarschaftsbebauung besteht aus gewerblicher und wohnbaulicher Nutzung, in überwiegend geschlossener, 3-geschossiger Bauweise.
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